Der Gyn-Verbund Berlin
Die Aufgaben des Vereins
Ziel des Vereins ist die Förderung der organisatorischen und fachlichen Kooperation der in Berlin und Brandenburg niedergelassenen, freiberuflichen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Gynäkologen.
Der Verein erstrebt eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Fort- und Weiterbildung der Gynäkologen in Berlin und Brandenburg und eine effizientere Organisation und Strukturierung der ambulanten gynäkologischen Versorgung in Kooperation mit den lokalen stationären Einrichtungen.
Gleichzeitig will der Verein als Zusammenschluss der Berliner und Brandenburger Gynäkologen in Verhandlungen mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, mit Behörden, Selbstverwaltungskörperschaften und den Kostenträgern der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen Ansprech- und Vertragspartner in gynäkologischen Fragen der ambulanten Versorgung der Patienten und bei Integrationsmodellen sein, um eine hochwertige gynäkologische Versorgung in Berlin und Brandenburg zu sichern.
Der Verein sucht seine Ziele insbesondere zu erreichen durch:
- die Bildung und Organisation beruflicher und Praxis bezogener Kooperationsstrukturen unter den Mitgliedern;
- die Bildung einer einheitlichen Informations- und Kommunikationsebene;
- Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in fachlichen und wirtschaftlichen, praxis- bezogenen Belangen;
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, insbesondere stationären Einrichtungen;
- die Einführung von Qualitätszirkeln;
- Verhandlungen und den Abschluss von Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen im gynäkologischen Bereich mit gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern.
Unter integrierter Versorgung (§§ 140a–140d SGB V) versteht man die sektorübergreifende (ambulant/stationär), fachübergreifende und schwerpunktübergreifende Versorgung von gesetzlich Versicherten im Rahmen eines außerhalb des Sicherstellungsauftrages liegenden, mit den GKV-Kostenträgern abzuschließenden Einzelvertrages. Dieser Einzelvertrag ist nicht an die sonst gültige Gebührenordnung gebunden, sondern es können zum Beispiel Einzelpreise, Komplexpauschalen oder andere Vergütungsformen vereinbart werden.
Die Gründung des Gyn-Verbundes Berlin versteht sich als Antwort niedergelassener Gynäkologen auf die Anforderungen der integrierten Versorgung, um so ihre Interessen im sich entwickelnden Versorgungsnetzwerk nachhaltig vertreten und bündeln zu können und in diesem Sinne als aktiver Partner zur Verfügung zu stehen.
Was ist in der Integrierten Versorgung derzeit möglich?
Kassen können Verträge mit Vertragsärzten ebenso wie mit Medizinischen Versorgungszentren abschließen, d.h. sie können sich Ärzte suchen und diese treffen dann »gleichberechtigt« auf eine Klinik mit einem professionellen Management und jahrelanger Verhandlungserfahrung.
Die KVen können keine Vertragspartner im Rahmen der Integrierten Versorgung mehr sein; bei aller Kritik an den KVen dürfte die Situation doch für viele Ärzte ungewohnt sein, keine Organisation mehr hinter sich zu wissen.
Die Vertragspartner regeln nicht nur den Umfang der zu erbringenden Leistungen, sondern auch die Vergütung (sowohl Pauschale als auch Einzelleistungshonorierung sind möglich), wobei ein einzelner Arzt beim Aushandeln von Honoraren fast zwangsläufig am kürzeren Hebel sitzt. Nur eine organisierte Ärztegemeinschaft (Verbund) wird hier als Verhandlungspartner zwischen Krankenkassen und Kliniken Ergebnisse erzielen, die einer realen Vergütung am nächsten kommt.
Die Krankenkassen haben rein rechnerisch für den Zeitraum 2004 bis 2006 über zwei Milliarden Euro für die Umsetzung der Integrierten Versorgung zur Verfügung – dieses Geld wird aus der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte und der Krankenhäuser abgezogen.
Die Mitglieder des Gyn-Verbundes Berlin e.V. haben sich zum Ziel gesetzt, durch vertraglich definierte Leistungen im Bereich der ambulanten operativen Versorgung an dieser außerbudgetären Vergütung teil zu haben.